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Kostenübernahme

In meiner Praxis werden die Kosten für eine Psychotherapie in der Regel von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten der Kostenübernahme sowie Hinweise für gesetzlich und privat Versicherte.

Die psychotherapeutische Behandlung erfolgt auf Grundlage der anerkannten Richtlinienverfahren durch eine approbierte Psychotherapeutin. Je nach Versicherungsstatus können unterschiedliche Regelungen gelten.

Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Informationen zu:

  • gesetzlicher Krankenversicherung
  • privater Krankenversicherung
  • Beihilfe

Sollten Sie Fragen zur Kostenübernahme oder zu den notwendigen Formalitäten haben, unterstütze ich Sie gerne und informiere Sie über die für Sie passenden Schritte.

Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten einer Psychotherapie in der Regel entsprechend den Bedingungen Ihres individuellen Tarifs.

Bitte klären Sie vor Beginn der Behandlung mit Ihrer Versicherung:

  • Ist Psychotherapie Bestandteil Ihres Versicherungsvertrages?
  • Werden die Kosten vollständig oder teilweise übernommen?
  • Wie viele Stunden pro Jahr werden übernommen?
  • Ist vor Behandlungsbeginn ein Antrag erforderlich?
  • Welche Unterlagen werden für die Kostenübernahme benötigt?

Die Abrechnung erfolgt gemäß den geltenden Abrechnungsempfehlungen für Psychotherapeut:innen.

Da sich die Leistungen und Erstattungsbedingungen je nach Versicherung unterscheiden können, empfiehlt sich eine frühzeitige Rücksprache mit Ihrem Versicherer.

Gerne unterstütze ich Sie bei Fragen zur Antragstellung und den notwendigen Formalitäten.

Gesetzliche Krankenversicherung

Mit meiner Kassenzulassung können psychotherapeutische Behandlungen direkt über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Die Kosten werden bei Vorliegen einer entsprechenden Indikation von Ihrer Krankenkasse übernommen.

Bitte bringen Sie zu jedem Termin Ihre gültige Krankenversicherungskarte mit. Insbesondere zu Beginn eines neuen Quartals ist das Einlesen der Karte für die Abrechnung erforderlich.

Sollten sich Änderungen Ihres Versicherungsstatus oder Ihrer Krankenkasse ergeben, informieren Sie mich bitte zeitnah.

Bei Fragen zur Kostenübernahme oder zum Ablauf der Behandlung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Selbstzahler

Eine Psychotherapie kann selbstverständlich auch privat bezahlt werden. In diesem Fall wird ein Behandlungsvertrag direkt zwischen Ihnen und mir geschlossen. Eine Abrechnung mit der Krankenkasse erfolgt nicht. Das Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP).

Kosten

Eine 50-minütige Sitzung wird nach der GOP-Analogziffer 812a abgerechnet. Der Betrag liegt bei 134,06 € pro Sitzung plus Ziffer A801 (Erheben des psych. Befundes).

Die Gesamtkosten einer Psychotherapie hängen von Dauer und Verlauf der Behandlung ab und lassen sich daher im Voraus nicht pauschal beziffern. Den GOP-Katalog finden Sie hier.

Hinweis

Bitte klären Sie das Honorar und den Ablauf vor Beginn der Behandlung, wenn Sie die Therapie als Selbstzahler:in in Anspruch nehmen möchten.

Beihilfe

Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von den Beihilfestellen von Bund, Ländern und Kommunen nach einer ordnungsgemäßen Antragstellung problemlos übernommen. In den meisten Fällen erstatten die Beihilfestellen jedoch nur bis zum Schwellenwert des 2,3-fachen GOP-Satzes. Dank der neuen Abrechnungsempfehlungen, die seit dem 1. Juli 2024 gelten (siehe auch Privatversicherung, oben), kann dieser Schwellenwert in der Regel eingehalten werden, sodass eine private Zuzahlung normalerweise nicht erforderlich ist. Die folgenden psychotherapeutischen Leistungen sind bei der Beihilfe antrags- und genehmigungsfrei:
  • Sprechstunde (bis zu 6 Sitzungen à 25 Minuten oder 3 Sitzungen à 50 Minuten)
  • Akutbehandlung (bis zu 24 Sitzungen à 25 Minuten oder 12 Sitzungen à 50 Minuten)
  • Probatorik (bis zu 5 Sitzungen à 50 Minuten vor Beginn einer Therapie)
  • Kurzzeittherapie (bis zu 24 Sitzungen à 50 Minuten)
Eine Langzeittherapie (mehr als 24 Sitzungen) ist jedoch weiterhin antrags- und genehmigungspflichtig. In diesem Fall, möglicherweise auch schon früher, ist die Vorlage eines ärztlichen Konsiliarberichts erforderlich. Beihilfeberechtigte des Bundes finden alle wichtigen Informationen und Formulare zur Antragstellung auf den Webseiten des Bundesverwaltungsamtes. Landesbeamte aus Nordrhein-Westfalen (NRW) können ausführliche und gut strukturierte Informationen zur Beantragung ambulanter Psychotherapie auf den Beihilfe-Seiten der Bezirksregierung Düsseldorf einsehen. Bitte beachten Sie die dort mehrfach hervorgehobenen Hinweise zu den zuständigen Beihilfestellen. Zudem finden Sie dort auch das Schreiben zur Übersendung des Antrags auf Voranerkennung einer ambulanten Psychotherapie. Für Kommunalbeamte im Rheinland steht ein informatives Erklärvideo zur Antragstellung sowie weitere ausführliche Informationen auf den Seiten der Rheinischen Versorgungskassen zur Verfügung.

Berufsgenossenschaften

In der Regel übernehmen Berufsgenossenschaften die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese aufgrund arbeitsbedingter Ursachen erforderlich ist. In diesem Fall sollten Sie sich frühzeitig mit Ihrer Berufsgenossenschaft in Verbindung setzen und die entsprechenden Antragsformulare anfordern.

Heilfürsorge der Bundeswehr

Soldatinnen und Soldaten haben die Möglichkeit, aufgrund einer Vereinbarung zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und dem Bundesministerium für Verteidigung, eine Psychotherapie in einer Privatpraxis in Anspruch zu nehmen. Weitere Informationen zu dieser Regelung finden Sie auf den Seiten der BPtK unter dem Titel „Behandlung von Soldaten in Privatpraxen“. Für das Erstgespräch genügt die Vorlage einer Kostenübernahmeerklärung, die vom Truppenarzt ausgestellt wird (Sanitätsvordruck San/Bw/0218). Auf dieser Basis können zunächst fünf probatorische Sitzungen durchgeführt und abgerechnet werden. Falls eine anschließende Psychotherapie erforderlich ist, werden dem überweisenden Truppenarzt Diagnose, Indikation und Therapieziel schriftlich mitgeteilt. Daraufhin wird ein Behandlungsausweis für bis zu 25 Stunden ausgestellt. Sollte die Therapie über 25 Stunden hinaus fortgesetzt werden, ist spätestens nach der 20. Stunde eine Mitteilung an den Truppenarzt erforderlich. Für eine Verlängerung ist dann ein weiterer detaillierter Antrag nötig. Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, Referat PA3 Heilfürsorgeabrechnung in Strausberg, sodass Sie keine Vorauszahlungen leisten müssen.

Heilfürsorge der Bundespolizei

Seit Mai 2018 haben Bundespolizistinnen und Bundespolizisten die Möglichkeit, sich direkt an eine Privatpraxis zu wenden, ohne auf die oftmals langwierige Suche nach einem freien Platz in einer Kassenpraxis angewiesen zu sein. Dies wurde durch eine Vereinbarung zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und dem Bundesministerium des Innern ermöglicht. Weitere Informationen zu dieser Regelung finden Sie unter dem Titel „Bundespolizisten können auf Privatpraxen zurückgreifen“ auf den Seiten der BPtK. Das Verfahren, die Antragsstellung und die Bewilligungsschritte entsprechen denen der gesetzlichen Krankenversicherung. Vor Beginn der Psychotherapie ist daher eine psychotherapeutische Sprechstunde erforderlich. Diese kann sowohl bei kassenzugelassenen als auch bei privaten Psychotherapeuten durchgeführt werden. Im Falle eines privaten Therapeuten sind die entsprechenden Formulare zur Dokumentation der Sprechstunde sowie weitere Informationen bei der BPtK verfügbar. Zuständig für Anträge und Abrechnungen ist das Bundespolizeipräsidium, Referat 83, Heilfürsorgeangelegenheiten (Abrechnungsstelle), in 53754 Sankt Augustin. Die Abrechnung erfolgt direkt mit dieser Stelle, sodass Sie keine Vorauszahlungen leisten müssen.

Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten

Mitglieder der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) können eine Behandlung bei einem approbierten psychologischen Psychotherapeuten bzw. einer approbierten Psychotherapeutin in einer Privatpraxis in Anspruch nehmen.

Postbeamtenkrankenkasse

Personen, die der Mitgliedergruppe B der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) angehören, haben die Möglichkeit, sich bei einem approbierten psychologischen Psychotherapeuten bzw. einer approbierten Psychotherapeutin in einer Privatpraxis behandeln zu lassen. Weitere Informationen zur Psychotherapie sowie ein Informationsblatt zur psychotherapeutischen Behandlung finden Sie auf den Seiten der PBeaKK.
Praxis für Psychotherapie - M.A. Psych. Jennifer Riedinger
Kirchstraße 21a - Hinterhaus
66292 Riegelsberg

0176 / 951 562 34
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